Was können Sie tun, um Ihre Online-Reputation zu retten?

Retten Sie Ihre Online-Reputation!

Ist Ihr guter Ruf im Internet in Gefahr, sollten Sie ihn retten!

Sie denken, mit einer negativen Bewertung ist Ihr guter Ruf im Internet, d.h. Ihre Online-Reputation, bereits am Ende? Das ist nicht der Fall und es bieten sich viel mehr Möglichkeiten der Rehabilitation, als Sie vielleicht gerade vermuten. Klar ist aber auch, dass man seine Reputation online und offline aktiv verteidigen muss und das Feld nicht den chronischen Nörglern oder neidischen Mitbewerbern überlässt.

Natürlich ist es angenehm, für die Bemühungen seiner Anstrengungen ein positives Feedback in Form einer guten Bewertung zu erhalten. Aber man kann auch einmal einen schlechten Tag haben und es kann auch nicht immer alles glatt gehen – auch eine negative Bewertung kann Ansporn zur Verbesserung sein. Kommt es vermehrt zu negativen Einträgen an prominenter Stelle, kann dies jedoch zu Kundenverlusten und Umsatzeinbußen führen. Dann sind Ihr guter Ruf und Ihre Online-Reputation in Gefahr.

 

Sie haben Rechte …

Jedes Unternehmen kann negative Bewertungen erhalten – nicht immer sind diese gerechtfertigt. Und gar nicht so selten, haben diese Bewertungen die konkrete Absicht Ihre Online-Reputation zu schädigen.

Wichtig ist, dass Sie wissen, dass Sie falschen Tatsachenbehauptungen, Schmähkritiken und üble Nachrede nicht einfach hinnehmen müssen. Diese stellen eine klare Rechtsverletzung dar. Auch wenn im Internet die Meinungsfreiheit ein wichtiges Recht ist, so sollten Meinungsäußerungen im Internet stets sachlich und objektiv verfasst werden.

Experten gehen jedoch davon aus, dass fast jede fünfte Onlinebewertung einen bewusst schadhaften Hintergrund hat. Das bedeutet, dass die Verfasser entweder Mitbewerber sind oder Personen, die ihrer Enttäuschung Luft machen möchten. Eine Umfrage des Händlerbundes hat ergeben, dass 95 Prozent aller befragten Unternehmen mitteilten, mindestens schon einmal eine negative, unfaire Bewertung erhalten zu haben.

Sehen Sie sich und Ihren guten Ruf durch

  • unwahre Tatsachenbehauptungen,
  • Falschdarstellungen,
  • unbegründete Negativ-Bewertungen,
  • Schmähkritiken,
  • übler Nachrede,
  • Beleidigungen
  • oder rufschädigenden Inhalt

verletzt, sollten Sie dagegen angehen. Sie werden in Ihrem Persönlichkeitsrecht angegriffen und das ist rechtswidrig. Diese Bewertungen lassen sich löschen.

Was können Sie tun?

  • Grundsätzlich sollten Sie in einem laufenden Monitoring den Eingang neuer Rezensionen bei Google und anderen Plattformen mit Bewertungsmöglichkeiten regelmäßig beobachten.
  • Gute und schlechte Rezensionen sollten Sie zügig auf Basis selbst definierter Regeln kommentieren bzw. beantworten.
  • Ungerechtfertigte schlechte Rezensionen oder auch 1-Sterne-Bewertungen ohne weitere Angaben des Bewerters sollten Sie online bei Google oder der jeweiligen Plattform reklamieren.
  • Falls die bloße Meldung nicht weiterführt oder wenn es sinnvoll erscheint, sollten Sie über einen Fachanwalt eine schriftliche Beschwerde an den jeweiligen Plattformbetreiber einreichen.
  • Im Ausnahmefall sollten Sie die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens durch den Fachanwalt anstreben.

Das Fachteam von ReviewGuard steht Ihnen für dieses Vorgehen sehr gern zur Seite und kann Sie bei allen Maßnahmen entsprechend unterstützen bzw. diese für Sie übernehmen.

* 1-Sterne-Bewertung ohne Zusatztext

Auch 1-Sterne-Rezensionen ohne weitere Angaben können als Schmähkritik und als rechtswidrig ausgelegt werden. Eine solche Bewertung ist keine zulässige Meinungsäußerung, da ihr jeglicher Bezug fehlt. Sie dient augenscheinlich ausschließlich der Schädigung des jeweiligen Unternehmens, da nicht ersichtlich ist, ob der Bewertende überhaupt eigene Erfahrungen mit dem Unternehmen gemacht hat.

In dieser Form hat die negative Sternebewertung ohne Text eine geschäftsschädigende Wirkung für das Unternehmen, zumal eine Stellungnahme zu dieser Bewertung nicht möglich ist und man auch nicht wissen kann, warum der Verfasser eine negative Bewertung abgegeben hat. Der Rezensent der Bewertung muss mit der Position des Unternehmens konfrontiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden.

In einem solchen Fall sollte man den Plattformbetreiber informieren und um eine schnelle Prüfung und Löschung bitten.

Beispiel: Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.01.2018
Link: www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?showdoccase=1&doc.id=JURE180002094&st=ent

Was wir für Sie tun können …

Auf Basis eines rechtlich und psychologisch optimierten Konzepts können wir negative und positive Rezensionen in Ihrem guten Namen beantworten. Etwaige Hintergrundinformationen zum Zustandekommen der Bewertung sowie die Regeln für den Umfang der Antwort, werden im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt.

Bei rechtswidrigen Rezensionen ist ein schnelles Handeln enorm wichtig. Die betroffenen Portale neigen dazu, diese Art von Beschwerden recht gemächlich zu bearbeiten. Wir kennen uns durch die Zusammenarbeit mit Fachanwälten mit der aktuellen Gesetzeslage, Fristsetzungen, rechtliche Vorgehensweisen und Eilverfahren aus. Wenn Sie uns mit der Bearbeitung beauftragen, handeln wir direkt und lassen keine wertvolle Zeit verstreichen.

Bis bald
Ihr ReviewGuard-Fachteam


Bild: ©_sdecoret_AdobeStock